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Arbeitsgesetz. Revision der Verordnung II

(93.3292)MotionErledigt
Schweiz10.06.1993
Profil
Typ
Motion
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
93.3292
Beginn
10.06.1993
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
19933292
Beiträge(31)
Verlauf(4)
  • Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt
    Nationalrat
  • Bekämpft. Diskussion verschoben
    Nationalrat
  • Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    Bundesrat
  • Erledigt
Texte(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Arbeitsgesetz. Revision der Verordnung II
  • Antwort BR / BüroTEXT
    Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz zu ändern und die Bestimmung zu streichen, wonach in bestimmten Beschäftigungszweigen dem Arbeitsgesetz unterstellte Arbeitgeber die Möglichkeit haben, in gewissen Fällen Personal für - allzu lange - Arbeitszeiten von 50, 55, 60 oder noch mehr Wochenstunden einzustellen.

  • BegründungTEXT

    Diese nach wie vor geltenden Übergangsbestimmungen wurden 1966 zusammen mit dem Arbeitsgesetz eingeführt. Sie waren schon Mitte der siebziger Jahre revisionsbedürftig, als der Bundesrat die Höchstarbeitszeiten vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer herabsetzte. Angesichts unserer ständig wachsenden Arbeitslosigkeit ist heute die Möglichkeit übermässiger Arbeitszeiten - die allein aus gesundheitlichen Überlegungen nicht vertretbar ist - geradezu skandalös geworden. Es ist höchste Zeit, diesem Anachronismus ein Ende zu setzen. Das dürfte um so leichter fallen, als heute die meisten der betroffenen Betriebe die Höchstarbeitszeiten gar nicht mehr anwenden.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0