Arbeitsgesetz. Revision der Verordnung II
(93.3292)- Typ
- Motion
- Status
- Erledigt
- Parlament
- Schweiz
- Nummer
- 93.3292
- Beginn
- 10.06.1993
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- 19933292
- Ursula LeemannSozialdemokratische Partei
- Christine GollSozialdemokratische Partei
- Elisabeth Caspar-HutterSozialdemokratische Partei
- Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
- Werner CarobbioSozialdemokratische Partei
- Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandeltNationalrat
- Bekämpft. Diskussion verschobenNationalrat
- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.Bundesrat
- Erledigt
- Titel des GeschäftesArbeitsgesetz. Revision der Verordnung II
- Antwort BR / BüroDer Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz zu ändern und die Bestimmung zu streichen, wonach in bestimmten Beschäftigungszweigen dem Arbeitsgesetz unterstellte Arbeitgeber die Möglichkeit haben, in gewissen Fällen Personal für - allzu lange - Arbeitszeiten von 50, 55, 60 oder noch mehr Wochenstunden einzustellen.
- Begründung
Diese nach wie vor geltenden Übergangsbestimmungen wurden 1966 zusammen mit dem Arbeitsgesetz eingeführt. Sie waren schon Mitte der siebziger Jahre revisionsbedürftig, als der Bundesrat die Höchstarbeitszeiten vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer herabsetzte. Angesichts unserer ständig wachsenden Arbeitslosigkeit ist heute die Möglichkeit übermässiger Arbeitszeiten - die allein aus gesundheitlichen Überlegungen nicht vertretbar ist - geradezu skandalös geworden. Es ist höchste Zeit, diesem Anachronismus ein Ende zu setzen. Das dürfte um so leichter fallen, als heute die meisten der betroffenen Betriebe die Höchstarbeitszeiten gar nicht mehr anwenden.
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0