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Vor der Europäischen Menschenrechtskommission angefochtene Volksabstimmung

(93.3073)InterpellationErledigt
Schweiz04.03.1993
Profil
Typ
Interpellation
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
93.3073
Beginn
04.03.1993
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
19933073
Beiträge(21)
Verlauf(3)
  • Zurückgezogen
    Nationalrat
  • Diskussion verschoben
    Nationalrat
  • Erledigt
Texte(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Vor der Europäischen Menschenrechtskommission angefochtene Volksabstimmung
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Vergleiche französicher Text

  • Eingereichter TextTEXT

    Die "Union contre les grands jeux d'argent" hat zu Recht beanstandet, dass das vom Bundesrat festgesetzte Datum der eidgenössischen Volksabstimmung über die Aufhebung des Spielbankenverbots nicht genügend Zeit für eine wirklich demokratische Meinungsbildung gelassen habe. Sie hat bei der Bundesversammlung deshalb ein Gesuch eingereicht. Darin wurde das Parlament aufgefordert, vom Bundesrat die Verschiebung des Abstimmungsdatums zu verlangen.

    Das Gesuch wurde von der Geschäftsprüfungskommission am 2. Februar 1993 abschlägig beantwortet. Die "Union contre les grands jeux d'argent" hat darauf bei der Europäischen Menschenrechtskommission in Strassburg eine Beschwerde eingereicht.

    1. Kann der Bundesrat die Einreichung dieser Beschwerde bestätigen?

    2. War sich der Bundesrat nicht bewusst, dass dieser Schritt dazu führen könnte, dass die Volksabstimmung für ungültig erklärt wird?

    3. Müsste er künftig nicht alle notwendigen Massnahmen ergreifen, damit die Daten von Volksabstimmungen rechtzeitig festgelegt und die demokratischen Rechte vollumfänglich ausgeübt werden können?

    4. Sollte der Bundesrat nicht Regeln aufstellen, die die Finanzierungsquellen von Abstimmungskampagnen transparenter werden liessen?

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0