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Unterschriftenzahlen für Eidgenössische Referenden und Volksinitiativen

(93.303)StandesinitiativeErledigt
Schweiz23.03.1993
Texte(2)
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2 Ergebnisse
  • Eingereichter TextTEXT

    Die Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 ist nach folgender Vorgabe zu revidieren:

    Die Unterschriftenzahlen für das eidgenössische Gesetzesreferendum (Art. 89 Abs. 2, 89bis Abs. 2) und die eidgenössische Volksinitiative (Art. 121 Abs. 2) sind angemessen zu erhöhen.

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Unterschriftenzahlen für Eidgenössische Referenden und Volksinitiativen

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0