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Leistungen für die Familie

(91.411)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz13.03.1991
Reden(358)
Sortiert nach Rededatum, Absteigend
358 Ergebnisse
  • Abstimmung
    Rede
    Schweiz

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für Annahme des Entwurfes .... 106 Stimmen

    Dagegen .... 85 Stimmen

    [PAGE 511]

  • Redetext
    Jacqueline Fehr(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Eine Gesellschaft, die nach dem Motto "Wer Kinder hat, ist selber schuld" lebt, ist eine Gesellschaft ohne Zukunft. Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, der Kinderzulagenvorlage zuzustimmen, Ja zu sagen zu besseren und gerechteren Kinderzulagen und damit auch ein klares Zeichen für eine moderne Familienpolitik zu setzen.

    Nach dem Impulsprogramm für familienergänzende Betreuung und der Mutterschaftsversicherungsvorlage ist die Kinderzulagenvorlage das dritte familienpolitische Geschäft, das in diesem Jahrhundert unseren Rat passiert und verabschiedet werden kann. Wir sind auf einem guten Weg. Gegen das Kinderzulagengesetz wird das Referendum ergriffen. Herr Triponez, ich möchte hier zu Protokoll geben: Ich freue mich darauf. Damit erhalten wir Gelegenheit, darüber zu diskutieren, weshalb sich Eltern immer mehr an den Rand gedrängt fühlen, weshalb sie sich oft gar als die Dummen im Lande vorkommen. Die Welt, in welche unsere Kinder und Enkelkinder hineinwachsen, wird eine ruppige Welt sein. Wir tun gut daran, die Wurzeln der Kinder heute zu stärken. Dazu braucht es mehr als Kinderzulagen, das ist klar, aber dazu braucht es auch Kinderzulagen, und zwar gerechte und effizient organisierte. Das wissen vor allem die Bauern, Herr Scherer. Die Bauern sind die einzige Berufsbranche, die heute schon eidgenössisch geregelte Kinderzulagen hat. Es zeugt deshalb von einer speziellen politischen Sensibilität, wenn ausgerechnet ein Bauernvertreter hier gegen diese Vorlage antritt. Ich hoffe, dass die Bauern nicht zustimmen, weil auch ihre Zulagen erhöht werden, sondern aus dem Gebot der Fairness heraus.

    Das älteste noch hängige Geschäft, das vor 15 Jahren von unserer ehemaligen Kollegin Angeline Fankhauser eingereicht wurde, wird heute unser Haus verlassen. Es ist höchste Zeit dazu. Ich danke Ihnen für die Zustimmung.

  • Redetext
    Hugo Fasel(Christlichsoziale Partei)
    Schweiz

    Dass dieses Geschäft einen "Fotofinish" erleben würde, war zu erwarten. Dass gekämpft würde bis auf die Zielgerade, war zu erwarten. Der Ständerat hat der Vorlage mit 23 zu 21 Stimmen zugestimmt. Ein erster Sieg ist erreicht.

    Dass wir heute darüber abstimmen können, hat damit zu tun, dass die Initiative von Travail Suisse das Parlament gezwungen hat, sich mit den Kinderzulagen in diesem Lande zu beschäftigen. Jahrelang versuchte man sich dem, was Angeline Fankhauser hier im Rat durchgesetzt hatte, nämlich eine parlamentarische Initiative, zu verweigern. Erst die Initiative von Travail Suisse hat dieses Parlament - dieses Parlament der Verweigerung - endlich gezwungen, Verbesserungen herbeizuführen.

    Namens der grünen Fraktion nehme ich wie folgt Stellung:

    1. Die Initiative wollte immer, dass es in diesem Lande eine Kinderzulage für alle geben soll. Wenn dies heute in dieser Vorlage nicht gilt, dann wiederum, weil die FDP die Selbstständigerwerbenden herausgenommen hat. Gerade der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes hat seine eigene Klientel aus dieser Vorlage herausgekippt. Das ist beschämend.

    2. Zu den Kosten: Es ist typisch; allein schon die Sprecher der FDP-Fraktion haben verschiedene Kosten genannt, die eine 900 Millionen Franken, der andere 700 Millionen. Der Zahlenzirkus wird weitergehen. Tatsache ist: Die letzten Berechnungen lagen bei 500 Millionen, und weil einige Kantone in der Zwischenzeit die Kinderzulagen angehoben haben, wird der Betrag noch etwa bei 300 Millionen liegen.

    Die grüne Fraktion stimmt geschlossen für diese minimale Gegenvorlage zur Initiative von Travail Suisse. Wir freuen uns auf den Referendumskampf; wir werden ihn auch gewinnen.

    Ich bitte Sie zuzustimmen.

  • Redetext
    Pierre Triponez(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Schon in einer sehr frühen Phase der Beratungen in diesem Rat habe ich angekündigt, dass die Wirtschaftsverbände - Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Economiesuisse, Centre Patronal und die Fédération Romande Patronale - diese Gesetzesvorlage dann ablehnen würden, wenn den Kantonen eine bundesrechtliche Minimalhöhe der Kinderzulagen von monatlich 200 beziehungsweise 250 Franken aufgezwungen werden sollte.

    Trotz diesem klaren Positionsbezug und entgegen den Empfehlungen der Kantone, die gemäss der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen für die Familienpolitik zuständig sind und bleiben sollen, und entgegen dem Willen des Bundesrates hat nun aber die Ratsmehrheit einen Gesetzentwurf mit Mindestzulagen erarbeitet, der diesem Grundsatz keine Rechnung trägt und überdies Mehrkosten von rund 700 Millionen Franken jährlich zur Folge hätte.

    Ich möchte deshalb hier vor der Schlussabstimmung zu Protokoll geben, dass der Schweizerische Gewerbeverband zusammen mit weiteren Wirtschaftsorganisationen vom verfassungsmässigen Recht des Referendums Gebrauch machen und dieses Bundes-Kinderzulagengesetz bekämpfen wird.

  • Redetext
    Gabi Huber(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Worum geht es bei dieser Vorlage nicht? Ganz sicher geht es hier nicht um die Frage "Kinderzulagen, ja oder nein?". Es geht hier vielmehr um die Frage der schweizweiten Vereinheitlichung der Mindestzulage und letztlich um die Frage: Wer soll das bezahlen?

    Das Steuersystem und die soziale Unterstützung sind föderalistisch ausgerichtet. Weil sich das Lohnniveau regional unterscheidet, sind auch regional unterschiedliche Zulagen gerechtfertigt. Auch muss ihre Höhe im Zusammenhang mit den übrigen familienpolitischen Leistungen eines Kantons gesehen werden. Die gesamten kantonalen familienpolitischen Leistungspakete umfassen nämlich bis zu 15 verschiedene Elemente wie Steuern, Stipendien, Ausbildungszulagen, Kinderbetreuungsangebote, Krankenkassenprämienverbilligungen usw. Aus diesen Leistungspaketen für Familien nur ein Element herauszupflücken und auf eidgenössischer Ebene Mindestzulagen vorzuschreiben macht keinen Sinn. [PAGE 510]

    Und wer soll das Ganze bezahlen? Es geht um Mehrkosten von 890 Millionen Franken, wovon die Arbeitgeber 690 Millionen und die öffentliche Hand 200 Millionen zu tragen hätten. Diese Mehrausgaben sind unnötig, weil schon heute jeder Kanton anständige Kinderzulagen entrichtet und dies auch künftig ohne diese Vorlage tun wird. Sie liegt auch quer in der Landschaft, nachdem in den letzten Jahren sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene ein Sparprogramm das andere gejagt hat und der wirtschaftliche Aufschwung eher zaghaft erfolgt.

    Die FDP sagt Ja zu Kinderzulagen, die im Rahmen von kantonalen familienpolitischen Leistungspaketen festgelegt sind. Aber die FDP sagt Nein zu einer Vorlage, welche mit der Zementierung von Mindestzulagen nichts anderes macht, als einem familienpolitisch motivierten Populismus zu frönen.

  • Redetext
    Heiner Studer(Evangelische Volkspartei)
    Schweiz

    In einem kurzen Satz: Die EVP-Vertreter stehen ohne Wenn und Aber hinter dieser Vorlage und werden sie auch in einem allfälligen Referendumskampf aktiv unterstützen.

  • Redetext
    Marcel Scherer(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Die SVP-Fraktion bittet Sie, diese Vorlage abzulehnen. Eine zentralistische Bundes-Kinderzulagenregelung ist abzulehnen.

    Nachdem die Sicherung der Sozialwerke und die Sanierung der IV und der ALV als dringende Arbeiten unseres Landes bezeichnet werden, liegt diese Vorlage völlig quer in der Landschaft. Die Auswirkungen dieser Vorlage kann sich die höchst verschuldete Schweiz nicht mehr leisten. Es würden jährlich Mehrkosten von 700 Millionen Franken entstehen. Wo bleibt da die Klarheit, wo die Vernunft dieses Parlamentes? Es wäre eine grosse Dummheit dieses Parlamentes, weitere Sozialwerke zu schaffen, bevor bestehende finanziert sind. Der Sozialstaat kommt uns immer teurer zu stehen. Es drohen Steuererhöhungen und weitere Lohnabzüge. Doch dies scheint nicht einmal die Vertreter der Lohnbezüger in diesem Parlament zu interessieren. Bereits fliessen 230 000 Kinderrenten ins Ausland, eine halbe Milliarde Franken. Mit dem Einbezug der Nichterwerbstätigen wird diese Zahl noch einmal sehr stark erhöht.

    An die CVP-Fraktion: Mit diesem Gesetz wird das Giesskannensysem zur Perfektion getrieben - eine Umverteilung von Geld, das ohne soziale Komponente nutzlos versickert.

    Mit Ausnahme Einzelner wird die SVP-Fraktion diese Vorlage ablehnen. Ich bitte Sie, diese Vorlage ebenfalls abzulehnen.

  • Redetext
    Schweiz

    Heute haben wir es noch in der Hand, einer beinahe unendlichen Geschichte zu einem guten Ende zu verhelfen. Sie begann - Sie wissen es - am 13. März 1991 mit einer parlamentarischen Initiative, und heute, am 24. März 2006, können wir diese Geschichte vorläufig abschliessen. Mit diesem Rahmengesetz werden Tausende von Familien neu in den Genuss von Kinderzulagen kommen, denn durch eine minimale materielle und eine konsequente formelle Harmonisierung werden unsinnige Hindernisse beseitigt. Die von Kanton zu Kanton unterschiedlichen Voraussetzungen sind unsinnig. Die Ausbildungszulage kommt den jungen Erwachsenen in Ausbildung und den Familien zugute.

    All jenen Kräften der SVP- und der FDP-Fraktion, welche mit dem Referendum drohen, möchte ich Folgendes mitgeben: Auf welches andere Kapital als die Bildung und Ausbildung unserer Jugend können wir in Zukunft noch zählen? Sind dies wirklich Kosten, oder sind es nicht eher Investitionen? Bildung und Ausbildung sind zu fördern. Darin sind wir uns wahrscheinlich einig. Auch dieses Rahmengesetz leistet einen wichtigen Beitrag dazu. Für die CVP-Fraktion sind dies eben Investitionen und keine Kosten. Die CVP-Fraktion sagt Ja zur Harmonisierung der Kinderzulagen auf den Betrag von 200 Franken und der Zulagen für Jugendliche in Ausbildung auf den Betrag von 250 Franken. Die CVP-Fraktion sagt Ja, weil sie für eine gute Ausbildung und für bessere Rahmenbedingungen für die Familien einsteht und weil sie den Worten auch Taten und Verlässlichkeit folgen lässt.

    Vor einem allfälligen Referendum fürchten wir uns nicht. Wenn Sie uns diesen Steilpass zuspielen, nehmen wir ihn an. Und glauben Sie mir: Wir werden ihn nutzen, denn weite Teile der Bevölkerung wissen um die Bedeutung der Ausbildung und haben eine bessere Unterstützung nötig. Wer weiterhin bei Themen, die Kinder und Jugendliche betreffen, nur von Kosten spricht, der macht eine falsche Rechnung.

  • Redetext
    Markus Wäfler(Eidgenössisch-Demokratische Union)
    Schweiz

    Diese Vorlage war für uns von der EDU sehr wichtig. Sie dient dazu, die Kinderzulagen in der Schweiz einheitlich zu gestalten. Wie wir im Eintretensvotum gesagt haben, unterstützen wir dieses System. Allerdings verlangten wir auch den entsprechenden Systemwechsel bei der Finanzierung, d. h. den Einbezug der Arbeitnehmer. Aus unserer Sicht ist es richtig, dass auch kinderlose Arbeitnehmer Kinderzulagen mitfinanzieren. Diese Kinder finanzieren dann später deren AHV.

    Von der Finanzierungsregelung, wie sie in der Vorlage vorgesehen ist, sind wir absolut nicht befriedigt. Sie ist aus unserer Sicht ungenügend, einseitig und eben nicht parallel. Wenn wir die Entscheide anschauen, die damals die Minderheitsanträge Scherer und Bortoluzzi zu Fall gebracht haben, sehen wir, dass diese jeweils nur sehr, sehr knapp abgelehnt wurden. Eine Überprüfung der Abstimmungsresultate zeigt, dass in diesen wichtigen Fragen vor allem wegen der leeren Stühle auf der Seite der SVP und FDP so entschieden wurde.

    Obwohl wir mit der Finanzierung nicht einverstanden sind, stimmen wir dieser Vorlage zu.

  • Redetext
    Claude Janiak(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Rolf Büttiker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Rolf Büttiker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Urs Schwaller(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Drei Bemerkungen, um dann zum Antrag der Kommission zu gelangen:

    1. Die Ausgabenbremse wird gezielt angewendet für Artikel, die beim Bund Mehrausgaben von einmalig mindestens 20 Millionen oder jährlich mindestens 2 Millionen Franken verursachen. In der Abstimmung über Artikel 7 des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG), welche der Ausgabenbremse unterstellt ist, wurde im Ständerat das benötigte absolute Mehr bekanntlich nicht erreicht. Dies hätte zur Folge, dass der Artikel nicht geändert und das geltende Recht beibehalten würde.

    2. Die Ausgabenbremse muss sich - wie auf der heute verteilten Fahne nun endlich richtig vermerkt - auf die Artikel 2 und 7 FLG beziehen.

    3. Artikel 2 FLG regelt die Zulagen und Ansätze für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Artikel 7 diejenigen für die Kleinbauern. Gemäss Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherung, die wir heute Morgen an der Kommissionssitzung erhalten haben, steigen infolge der Erhöhung der Familienzulagen die Kosten für das FLG von 130 Millionen um 30 Millionen auf 160 Millionen Franken. 2002 wurden an die Arbeitnehmer 17,2 Millionen Franken und an die Kleinbauern - das betrifft Artikel 7 FLG - 114,6 Millionen ausbezahlt. Die Mehrkosten von rund 30 Millionen Franken verteilen sich deshalb wie folgt: 4 Millionen Franken für die Arbeitnehmer und 26 Millionen für die Kleinbauern. Der Bund übernimmt von diesen Mehrkosten rund zwei Drittel, wobei zu sagen ist, dass bei den Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer vorweg ein Beitrag der Arbeitgeber von 2 Prozent abgezogen wird.

    Wir haben heute Morgen diese Ausgabenbremse bzw. die Auswirkungen in der Kommission noch einmal beraten, und die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, die Ausgabenbremse für diese beiden Artikel 2 und 7 zu lösen.

  • Redetext
    Rolf Büttiker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Claude Janiak(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Bei Ziffer 2 Artikel 7 haben wir die Ausgabenbremse bereits gelöst und halten an diesem Beschluss fest.

  • Abstimmung
    Rede
    Schweiz

    Änderung bisherigen Rechts

    Modification du droit en vigueur

    [VS]

    Ziff. 2 Art. 2

    Ch. 2 art. 2

    [VS]

    Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

    [VS]

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für Annahme der Ausgabe .... 129 Stimmen

    Dagegen .... 41 Stimmen

    [VS]

    Das qualifizierte Mehr ist erreicht

    La majorité qualifiée est acquise

  • Redetext
    Claude Janiak(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Thérèse Meyer-Kaelin(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Nous entamons ici la dernière phase de la procédure d'élimination des divergences.

    Après nos dernières décisions, notre version était repartie aux Conseil des Etats avec huit divergences. Elle revient avec sept divergences maintenues.

    La commission salue la décision du Conseil des Etats de se rallier à notre conseil à l'article 5 qui prévoit une allocation pour enfant de 200 francs par mois et une allocation de formation professionnelle de 250 francs par mois. Cette disposition est acquise sous réserve de la votation finale. Cette divergence est éliminée, il en subsiste sept. [PAGE 246]

    Les articles 11 alinéa 1 lettre c et 13 alinéa 3 concernent l'assujettissement des personnes de condition indépendante et leur droit aux allocations familiales; le Conseil des Etats ne veut pas les assujettir.

    L'article 12 stipule que l'assujettissement des employeurs aura lieu dans le canton où ils sont établis; le Conseil des Etats ajoute cependant une possibilité pour les cantons de convenir de dispositions divergentes.

    A l'article 17, le Conseil des Etats laisse aux cantons la faculté de régler le financement des allocations et des frais d'administration.

    A l'article 20, le Conseil des Etats maintient le droit aux allocations familiales pour les personnes sans activité lucrative obligatoirement affiliées à l'AVS, mais il formule l'article un peu différemment en maintenant les dispositions qui correspondent au but visé par notre conseil.

    A l'article 28, le Conseil des Etats biffe le délai de cinq ans accordé pour l'adaptation par les cantons concernant les allocations familiales pour les personnes sans activité lucrative. Nous estimons que l'entrée en vigueur peut ainsi intervenir au même moment pour l'ensemble de la loi et le Conseil des Etats partage donc notre opinion.

    Pour ces six divergences, la commission vous propose de vous rallier aux décisions du Conseil des Etats et ainsi de les éliminer. Les buts fixés primitivement par notre conseil, à savoir l'harmonisation du droit aux allocations, un montant minimum de 200 francs par mois et par enfant et de 250 francs par mois pour un jeune en formation, ainsi que le droit aux allocations familiales accordé aux personnes n'exerçant pas d'activité lucrative, sont ainsi atteints.

    Par contre, le principe "un enfant, une allocation" ne pourra pas être appliqué parce que le Conseil des Etats refuse catégoriquement que les personnes de condition indépendante puissent être assujetties à la présente loi. De grands regrets ont été exprimés au sein de la commission, qui tenait à ce principe. Mais nécessité fait loi, et dans l'impossibilité avérée de convaincre le Conseil des Etats sur ce point, tout comme sur celui du financement - qui est laissé à la compétence des cantons -, la commission du Conseil national se rallie à la décision du Conseil des Etats. Elle spécifie cependant que les cantons restent libres d'assujettir les indépendants, s'ils le souhaitent, afin qu'ils puissent cotiser à un régime d'allocations familiales.

    En l'état, la commission vous demande d'éliminer ces divergences et ainsi, de permettre à l'harmonisation de s'appliquer, et ceci après quinze ans de travaux! Nous instaurons ainsi une base de politique familiale au niveau fédéral.

    La dernière divergence concerne la loi sur les allocations familiales dans l'agriculture. Les articles 2 alinéas 1, 3 et 4, et 7 alinéas 1 et 2 de cette loi ont été adoptés par le Conseil des Etats, qui accepte ainsi d'adapter les allocations familiales des paysans à revenu modeste aux taux minimaux exigés par la loi. Cependant, le frein aux dépenses n'a pas passé la rampe, et ceci pour une voix. Nous vous demandons donc, aux articles 2 et 7, de maintenir notre décision, ce qui revient à lever le frein aux dépenses, pour que les petits paysans méritants puissent bénéficier ainsi des améliorations prévues. Nous demandons instamment au Conseil des Etats de se rallier à notre décision.

    Les coûts estimés pour le projet que la commission vous présente sont de 350 millions de francs pour les allocations versées aux personnes salariées, pour autant qu'il y ait un "complément" intégral des coûts; de 40 millions de francs pour l'adaptation du montant des allocations versées aux petits paysans; de 100 millions de francs pour les allocations versées aux personnes sans activité lucrative. Ils seront compensés par une diminution des prestations de l'aide sociale.

    Nous vous demandons donc de suivre la commission et d'éliminer toutes les divergences, sauf en ce qui concerne le frein aux dépenses relatif aux allocations destinées aux petits paysans.

  • Redetext
    Christine Egerszegi-Obrist(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Wir kommen wahrlich in die Endrunde mit diesem Geschäft. Die SGK hat heute Morgen getagt, um die letzten Differenzen zum Ständerat zu behandeln.

    Das Bundesgesetz über die Familienzulagen ist in unserem Rat entstanden, und die ganz klare Absicht war, dass wir hier eine Formulierung finden: ein Kind, eine Zulage; und zwar eine Zulage für jedes Kind, egal, ob der Vater oder die Mutter arbeitet, egal, ob sie voll oder teilweise erwerbstätig sind, egal, ob sie angestellt, selbstständig oder gar nicht erwerbstätig sind. Für jedes Kind eine Zulage ist eigentlich eine ganz klare Botschaft, aber sie hat den Ständerat nicht in allen Teilen erreicht.

    Politik sei die Kunst des Machbaren, haben Leute vor unserer Zeit gesagt. Diesem Grundsatz ist heute Morgen Ihre SGK gefolgt und hat beschlossen, dass sie sich in praktisch allen materiellen Teilen dem Ständerat anschliessen wird. Das ist auch unsere Empfehlung an Sie. Es hat keinen Sinn, die Selbstständigerwerbenden zu etwas zu verknurren, was ihnen eigentlich gut täte und wovon sie profitieren würden, wenn im Ständerat nicht einmal der Präsident des Schweizerischen Verbandes freier Berufe dafür gestimmt hat. So haben wir uns wohl oder übel durchgerungen und haben mit 12 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen bei Artikel 11 beschlossen, dass wir uns dem Ständerat anschliessen.

    Es ist aber ganz klar, dass wir im Gesetz die Möglichkeit vorsehen, dass die Kantone selber noch bessere Regelungen treffen können. So möchte ich Sie im Namen der Kommission noch darauf aufmerksam machen, dass Artikel 20 Absatz 2 nachher nicht so ausgelegt werden kann, dass die Kantone nicht weiter gehende Lösungen treffen könnten.

    Der Grund für das Einschwenken der SGK war, dass wir hier die Differenzen ausräumen können. Wir sind uns aber auch bewusst, dass die Kantone die Möglichkeit haben, unseren Grundsatz "ein Kind, eine Zulage" zu verwirklichen - dann, wenn der politische Wille vorhanden ist und sie diesem Grundsatz auch Rechnung tragen können.

    Eine Differenz haben wir nicht ausgeräumt, sie betrifft die Ausgabenbremse im Landwirtschaftsgesetz. Gestern ist von der Verwaltung aber noch die Auflage gemacht worden, dass wir bei Artikel 2 noch über eine zweite Ausgabenbremse abstimmen, weil es dort die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer betrifft und bei Artikel 7 die Kleinbauern. Sie haben recht gehört: Wenn Sie der Lösung dieser Ausgabenbremse nicht zustimmen, dann haben wir nachher für alle Arbeitnehmenden ausserhalb der Landwirtschaft eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken pro Kind und eine Ausbildungszulage von 250 Franken pro Jugendlichen. Über das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft erhalten die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer und die Kleinbauern ja bereits heute Zulagen, die auf Bundesebene geregelt sind. Diese hätten dort dann aber nicht 200 Franken, sondern nur 195 Franken in Berggebieten und 175 Franken in Talgebieten.

    Zur Ausgabenbremse, die zu lösen der Ständerat verweigert hat: Es wurde nicht beachtet, dass diese nicht die Mittel für die Familienzulagen aller Arbeitnehmenden auslöst, die wir neu regeln. Es geht vielmehr einfach darum, eine Ungerechtigkeit zu beheben, d. h., zu verhindern, dass diejenigen, die jetzt schon Bundesgelder haben, nicht schlechter fahren. Es ist nicht so, dass sie keine Zulagen erhielten, aber das Gesetz mit den tieferen Ansätzen würde weiterlaufen.

    Deshalb bitte ich Sie, hier der SGK zu folgen, diese Differenz gegenüber dem Ständerat weiterhin zu belassen und auch den Kleinbauern und Bauern diese Kinderzulage ebenfalls in der neu vorgeschlagenen Höhe zu geben. Das ist der einzige Ort, wo ich Sie bitte, dem Ständerat nicht zu folgen.

    Noch ein Wort zu den Kosten: Es werden ja immer Beträge herumgeboten, etwa von 400 Millionen bis zu 900 Millionen Franken. Die Vorlage, so, wie wir sie Ihnen jetzt zur Bereinigung vorschlagen, enthält 40 Millionen Franken Mehrkosten für die Bauern, dann sind es 100 Millionen Franken für die Nichterwerbstätigen, und 350 Millionen sind zusätzliche Gelder für die neuen Ansätze aller Zulagen. Hier aber noch nicht eingerechnet ist, dass wir seit dem 1. Januar 2006 viele Erhöhungen haben, dass beispielsweise mit dem neuen GAV der Swissmem Kinder bereits 200 Franken und Jugendliche 250 Franken erhalten. Der Mittelwert einer Kinderzulage in der Schweiz beträgt heute Fr. 188.50. Da muss man sich dann schon auch fragen bei den Referendumsdrohungen, die wir ja immer wieder gehört haben, ob diese Differenz von Fr. 11.50 so gross ist, dass ein Referendum wirklich unumgänglich ist.

    Ich bitte Sie, der SGK zu folgen und sich überall dem Ständerat anzuschliessen, ausser bei der Ausgabenbremse.

  • Redetext
    Rolf Büttiker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

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