Lohngleichheit für Mann und Frau. Beweislastregel
(89.249)Schweiz13.12.1989
Profil
- Typ
- Parlamentarische Initiative
- Status
- Erledigt
- Parlament
- Schweiz
- Nummer
- 89.249
- Beginn
- 13.12.1989
Referenzen & Quelle
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- 19890249
Beiträge(1)
- Lili NabholzFDP.Die Liberalen
Verlauf(3)
- AbschreibungNationalrat
- Folge gegebenNationalrat
- Erledigt
Texte(2)
- Titel des GeschäftesLohngleichheit für Mann und Frau. Beweislastregel
- Eingereichter Text
Artikel 343 OR sei folgendermassen zu ergänzen:
Hat im Streitfalle die klagende Partei Tatsachen dargelegt, die die ungleiche Entlöhnung für gleichwertige Arbeit als glaubhaft erscheinen lassen, trifft die beklagte Partei die volle Beweislast für den Gegenbeweis.
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0