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Die Winterstromproduktion zuerst ausbauen

(24.3547)MotionErledigt
Schweiz10.06.2024
Profil
Typ
Motion
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
24.3547
Beginn
10.06.2024
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20243547
Beiträge(3)
  • Roger GolayUrheber/inMouvement Citoyens Genevois
  • Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und KommunikationFederführendes Departement
  • NationalratInitialer Rat
Verlauf(6)
  • Erledigt
  • Zurückgezogen
  • Antrag: Ablehnung
    Bundesrat
  • Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
  • Eingereicht
Texte(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Die Winterstromproduktion zuerst ausbauen
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Für den Bundesrat ist die Stromversorgungssicherheit besonders im Winter ein zentrales Anliegen. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 9. Juni 2024 mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien die entsprechenden Massnahmen zur Erhöhung der Winterstromproduktion klar angenommen. Im Bereich der Wasserkraft sind speziell die Festsetzung der 15 Speicherwasserkraftwerke sowie das Kraftwerk Chlus und die damit verbundenen Erleichterungen im Bewilligungsverfahren zu erwähnen, welche das Parlament explizit im Gesetz verankert hat. Für den Bundesrat hat die Realisierung dieser für die Versorgungssicherheit wichtigen Projekte Priorität. Er wird diese Liste regelmässig überprüfen und dem Parlament bei Bedarf Ergänzungen beantragen (Art. 9a Abs. 5 des Stromversorgungsgesetzes; BBl 2023 2301). Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass das Verfügungsrecht über die Gewässer Kantonen bzw. teilweise den Gemeinden zusteht. Die Kantone erteilen die Konzessionen oder bewilligen die von den Gemeinden erteilten Konzessionen in ausschliesslicher Kompetenz. Die Investitionsentscheide treffen die Betreiber. Schliesslich ist die Datengrundlage über das noch vorhandene Potenzial an Winterstromproduktion aus Wasserkraft bereits grösstenteils vorhanden. Der Runde Tisch Wasserkraft1 hat 2021 das Potenzial auch in Zusammenarbeit mit den Kantonen vertieft analysiert. Das Parlament hat dem Bundesrat darüber hinaus bereits verschiedene Aufträge erteilt, welche darauf zielen, das Wissen über das vorhandene Wasserkraftpotenzial noch zu ergänzen Insbesondere ist auf die Postulate 21.3974 (Analyse des Wasserkraftpotenzials der Gletscherschmelze), 23.3006 (Potenzial für Erneuerungen und Erweiterungen bei der Grosswasserkraft) und 24.3007 (Inventar der historischen Wasserkraftanlagen in der Schweiz) zu verweisen. Der Bundesrat hat damit die in seiner Kompetenz stehenden Massnahmen bereits ergriffen bzw. in die Wege geleitet.

    1 Runder Tisch Wasserkraft mit gemeinsamer Erklärung abgeschlossen (admin.ch)



    Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den einzelnen Kantonen alle Möglichkeiten für den Bau von Elektrizitätsproduktionsanlagen, insbesondere von Wasserkraftwerken, zu prüfen, mit denen die Energieautonomie der Schweiz im Winter für die kommenden Jahrzehnte erhöht werden kann. Der Bundesrat soll – unter Berücksichtigung verhältnismässiger geplanter Produktionsvolumen und Gestehungskosten – die Energieautonomie unseres Landes im Winter und damit den Bau von Wasserkraftanlagen anderen Vorhaben vorziehen. Der Bundesrat wird daher beauftragt, alle möglichen Mittel in Betracht zu ziehen und einzusetzen, um die betroffenen Kantone zum Bau solcher Anlagen zu bewegen. 

  • BegründungTEXT

    Am 9. Juni 2024 hat das Schweizer Volk das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung aus erneuerbaren Energien angenommen. Dieses Gesetz schafft die Grundlagen, um mehr inländischen Strom aus erneuerbaren Energien wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse zu produzieren. Es sieht sowohl Förderinstrumente als auch neue Regelungen vor, die unter anderem die Stromerzeugung und eine obligatorische Wasserkraftreserve betreffen. Mit dieser Motion soll ein weiterer Schritt gemacht werden, der weit über den Gegenstand des Postulats 24.3168 hinausgeht: In Bezug auf die Winterproduktion, die für unsere Energieautonomie entscheidend ist, sollen alle Anlagen identifiziert werden, die gebaut oder optimiert werden müssen; die Kantone sollen dazu angehalten werden, die notwendigen Investitionen zu tätigen; vor allem sollen diese Investitionen als prioritär eingestuft werden, vorausgesetzt natürlich, dass die vorgesehene Wettbewerbsfähigkeit (Produktionskosten pro Einheit) sichergestellt ist und die Auswirkungen auf die Umwelt kontrollierbar bleiben. Besonderes Augenmerk gilt daher dem Genfer Conflan-Projekt, einem mittelgrossen Laufwasserkraftwerk, das jährlich über 120 Gigawattstunden Strom erzeugen und damit über 90 000 Haushalte versorgen würde.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0