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Limitierung der parlamentarischen Initiativen und Vorstösse

(23.408)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz16.03.2023
Profil
Typ
Parlamentarische Initiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
23.408
Beginn
16.03.2023
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20230408
Abstimmungen(2)
Beiträge(5)
Verlauf(9)
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Ständerat
  • Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
  • Keine Zustimmung zum Beschluss des Erstrates
    Staatspolitische Kommission Ständerat
  • Folge gegeben
    Nationalrat
Texte(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Limitierung der parlamentarischen Initiativen und Vorstösse
  • Eingereichter TextTEXT

    Das Geschäftsreglements des Nationalrats (GRN) sei in Artikel 25 dahingehend zu ergänzen, dass ein Parlamentarier während einer Legislatur höchstens 32 parlamentarische Initiativen und Vorstösse einreichen darf. Von dieser Beschränkung nicht betroffen sind Fraktionsvorstösse, Anfragen, aktuelle Fragen in der Fragestunde sowie Interpellationen.

  • BegründungTEXT

    Die ständig steigende Flut von parlamentarischen Initiativen, Motionen und Postulaten belastet den Nationalrat in unverantwortlichem Masse. Gemäss bundesrätlicher Antwort auf die Interpellation 07.3176 von Peter Spuhler vom 22. März 2007 kostete damals die Beantwortung und Behandlung eines Vorstosses im Durchschnitt 6120 Franken. Im Jahr 2021 wurden 1897 Vorstösse eingereicht, womit die Kosten von deren Beantwortung heute weit über 12 Millionen Franken liegen. Eine Kontingentierung pro Ratsmitglied auf 32 Vorstösse (was im Durchschnitt 2 pro ordentliche Session bedeutet) bringt dank mengenmässiger Beschränkung zweifellos auch eine qualitative Verbesserung und senkt die Kosten. Dutzende von Motionen und Postulaten werden pro Session abgeschrieben, weil sie nicht innert zwei Jahren behandelt werden konnten. Fragen der Fragestunde, Anfragen und Interpellationen sollen der Beschränkung nicht unterliegen, weil sie vergleichsweise geringe Kostenfolgen auslösen. Ebenfalls sollen die Fraktionsvorstösse nicht beschränkt werden, weil diese in der Regel übergeordnete politische Anliegen aufnehmen und darum grösseres Gewicht haben.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0