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Keine Umgehung der Sanktionen. Unterstellung des Kunsthandels unter das Geldwäschereigesetz

(22.3104)MotionBeratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
Schweiz10.03.2022
Reden(3)
Sortiert nach Rededatum, Absteigend
3 Ergebnisse
  • Abstimmung
    Rede
    Schweiz
  • Redetext
    Karin Keller-Sutter(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Der Bundesrat bittet Sie, diese Motion abzulehnen. Er sieht keinen Handlungsbedarf; ich verweise auf die ausführliche schriftliche Stellungnahme. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Händlerinnen- und Händlerregulierung bei Beiträgen über 100[NB]000 Franken im Geldwäschereigesetz geregelt ist, und das greift ebenfalls im Kunstmarkt. Die Sanktionen gegenüber Russland gelten auch für den Kunstmarkt. So gibt es gesperrte Kunst- und Kulturgüter, die in den Zolllagern eingelagert sind. Der Kunstmarkt selbst ist sensibilisiert für die Thematik und hat Massnahmen zur besseren Bekämpfung der Geldwäscherei und auch der Terrorismusfinanzierung ergriffen. Auch hier gibt es eine Empfehlung, keine Barzahlungen über 25[NB]000 Franken entgegenzunehmen, und es gibt auch eine Due Diligence.

    Unter diesen Umständen erachtet der Bundesrat diesen Vorstoss nicht als notwendig.

  • Redetext
    Jon Pult(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Die vorliegende Motion will den Kunsthandel und das Auktionswesen in unserem Land den Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusbekämpfung unterstellen, insbesondere auch dem Geldwäschereigesetz. [PAGE 737]

    Ich bin der festen Überzeugung, dass wir alles dafür tun müssen, dass Schluss damit ist, dass Kriminelle oder auch Terroristen den Schweizer Kunsthandelsplatz missbrauchen, um dreckiges oder gar blutiges Geld zu waschen, oder - das ist ja sehr aktuell im Lichte des schrecklichen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine - dass Sanktionen über den Kunsthandel in unserem Land umgangen werden können. Unabhängige Expertinnen und Experten betrachten das Risiko für die Schweiz als hoch. Es ist ein bedeutendes Thema, es geht um sehr viel Geld. Die UNO schätzt, dass der gesamte Kunsthandel bzw. der Kunstmarkt vom Volumen her 67,4 Milliarden US-Dollar ausmacht und dass davon rund ein Zehntel, also weit über 6 Milliarden, irgendwie in einem kriminellen Zusammenhang stehen.

    Die Schweiz ist ein grosser Kunsthandelsplatz. Wie Sie wissen, ist der Kunsthandel an sich sehr intransparent. Die Preisbildung ist nicht wirklich durchsichtig, nicht wirklich nachvollziehbar. Wir wissen, dass es viele Zwischenhändlerinnen und -händler gibt. Es gibt auch Scheinfirmen in diesem Bereich.

    Wir haben in der Schweiz mit dem Kulturgütertransfergesetz zwar eine funktionierende und gute Kontrolle über die Kunst und die Kulturgüter, die gehandelt werden. Es wird überprüft, woher sie kommen. Es wird aber nicht überprüft, woher das Geld kommt, das gebraucht wird, um diese Kunst- und Kulturgüter zu erwerben.

    Wie Sie wahrscheinlich wissen, hat die Europäische Union schon fünf Richtlinien zur Geldwäscherei auch im Zusammenhang mit dem Kunsthandel und dem Kunstmarkt beschlossen; die EU ist regulatorisch also schon bedeutend weiter. In den Vereinigten Staaten gibt es ebenfalls entsprechende Aktivitäten, um den Kunsthandel den Regeln der Geldwäscherei- und der Terrorismusbekämpfung zu unterstellen. Es scheint mir wirklich notwendig, dass auch die Schweiz diese Aufgabe in Angriff nimmt, dass auch die Schweiz agiert. Sie wissen ja: "Gouverner, c'est prévoir" - man muss antizipieren; es ist wichtig, dass die Schweiz in diesem Bereich jetzt agiert und aktiv wird und nicht irgendwann sozusagen mit dem Messer am Hals reagieren muss. Denn die Gefahr, das Risiko oder die Wahrscheinlichkeit, dass der internationale Druck auf die Schweiz eines Tages sehr stark sein könnte, wenn sie in diesem Bereich nicht agiert, ist hoch.

    Ich glaube, wir tun gut daran, jetzt zu handeln und einen klaren politischen Auftrag zu erteilen, indem wir sagen: Auch der Kunsthandel und das Auktionswesen müssen den Regeln der Geldwäschereibekämpfung unterstellt werden. Wir sollten das im Interesse der Reputation und der Ehre unseres Landes, aber auch im Interesse der Mehrheit jener Akteurinnen und Akteure im Kunsthandelsmarkt tun, die rechtschaffen sind und die nichts zu verbergen haben. Es ist im Interesse eines sauberen und gesunden Kunsthandels, dass die Schweiz internationale Standards umsetzt und notwendige Regeln einführt, damit der Kunsthandel in unserem Land und über unser Land nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung ist.

    Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen. Das wäre sicher im Interesse unseres Landes.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0