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Keine Kürzung der Ergänzungsleistungen von Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen

(19.483)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz19.09.2019
Profil
Typ
Parlamentarische Initiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
19.483
Beginn
19.09.2019
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20190483
Beiträge(25)
  • Martin LandoltMitunterzeichner/inDie Mitte
  • Kurt FluriMitunterzeichner/inFDP.Die Liberalen
  • Silva SemadeniMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
  • ParlamentFederführendes Departement
  • Bea HeimMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
Verlauf(3)
  • Zurückgezogen
    Nationalrat
  • Erledigt
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texte(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Keine Kürzung der Ergänzungsleistungen von Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen
  • Eingereichter TextTEXT

    Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) ist wie folgt zu ändern:

    Artikel 4 Absatz 6 Buchstabe c: Der letzte Satzteil ("Artikel 11 Absatz 1 Buchstaben b und c ELG bleibt vorbehalten") ist zu streichen.

    Mit Übergangsbestimmungen ist zu ergänzen:

    1. Personen, deren Ergänzungsleistung unter Berücksichtigung des Solidaritätsbeitrages nach dem bisherigen Recht gekürzt oder aufgehoben worden ist, können eine Neuberechnung der Ergänzungsleistungen nach den neuen Bestimmungen verlangen.

    2. Die für den Vollzug des AFZFG zuständige Behörde meldet dem Bundesamt für Sozialversicherungen die Personen, welche eine Solidaritätsleistung erhalten haben.

    3. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten und die Fälle, in welchen die Neuberechnung von Amtes wegen vorgesehen werden kann.

  • BegründungTEXT

    Die Sendung "Kassensturz" von SRF hat über Menschen berichtet, deren Ergänzungsleistungen gekürzt wurden, nachdem sie zur Anerkennung erfahrenen Unrechts vom Bund einen Solidaritätsbeitrag empfangen hatten. Das wirkt stossend. Die als Beitrag zur Wiedergutmachung verstandene Geste gegenüber Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen wird zerstört, wenn der Solidaritätsbeitrag bei den Betroffenen zu Leistungskürzungen führt. Damit auch die Personen, welchen die Ergänzungsleistung gekürzt oder aufgehoben wurde, in den Genuss der Leistung kommen können, muss mit einer Übergangsbestimmung sichergestellt werden, dass die Ergänzungsleistung neu festgesetzt werden kann.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0