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Stopp den Steuerprivilegien für reiche Ausländerinnen und Ausländer

(11.452)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz16.06.2011
Profil
Typ
Parlamentarische Initiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
11.452
Beginn
16.06.2011
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20110452
Beiträge(15)
Verlauf(3)
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texte(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Stopp den Steuerprivilegien für reiche Ausländerinnen und Ausländer
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

    Die Bundesverfassung verlangt eine Besteuerung gestützt auf die Grundsätze der Rechtsgleichheit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Diese Prinzipien müssen rechtsgleich auf alle Steuerpflichtigen angewendet werden. Eine Differenzierung aufgrund der Nationalität oder der Aufenthaltsdauer ist verfassungswidrig. Um den verfassungsrechtlichen Grundsätzen Nachachtung zu verschaffen, sind folgende Massnahmen zu treffen:

    1. Die Besteuerung nach dem Aufwand im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und im Steuerharmonisierungsgesetz ist aufzuheben.

    2. Bei der Besteuerung der natürlichen Personen ist eine rechtsgleiche Anwendung der Steuergesetze sicherzustellen; das insbesondere bei der Einkommensermittlung und den steuerrechtlich zugelassenen Abzügen.

  • BegründungTEXT

    Die schweizerische Verfassung verlangt die rechtsgleiche Behandlung aller hier Ansässigen. Das muss auch für das Steuerrecht gelten. Eine Differenzierung der Steuergesetze und/oder der Steuerpraxis aufgrund der Nationalität ist verfassungswidrig. Eine gute Steuermoral setzt die rechtsgleiche Besteuerung aller hier Ansässigen voraus. Diese wird mit Sonderregimes für Ausländerinnen und Ausländer untergraben. Die Aufwandbesteuerung bei der direkten Bundessteuer (Art. 14) und im Steuerharmonisierungsgesetz (Art. 6) widerspricht klar dem Gleichbehandlungsgebot. Inzwischen profitieren rund 5000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner von diesem Sonderregime. Sie zahlen damit weit weniger Steuern, als dies bei einer ordentlichen Besteuerung der Fall wäre.

    Die Schweiz kennt weitere Sonderregimes für Ausländerinnen und Ausländer. Vorübergehend in der Schweiz tätige leitende Angestellte haben das Privileg des Abzugs zusätzlicher Gewinnungskosten, gestützt auf die Verordnung vom 3. Oktober 2000, die in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich angewendet wird. Weitere Sonderregimes bestehen bei den Hedge-Fonds-Managern, deren Einkünfte teilweise als private Kapitalgewinne eingestuft und somit nicht besteuert werden.

    Die Steuergesetzgebung und deren Umsetzung in den einzelnen Kantonen ist dahingehend zu überprüfen, dass alle steuerlichen Sonderrechte für Ausländerinnen und Ausländer beseitigt werden.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0