Verbesserung des bäuerlichen Einkommens
(02.317)Schweiz06.12.2002
Profil
- Typ
- Standesinitiative
- Status
- Erledigt
- Parlament
- Schweiz
- Nummer
- 02.317
- Beginn
- 06.12.2002
Referenzen & Quelle
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- 20020317
Traktanden
- CHE03.10.2003
Beiträge(3)
- Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR
- Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR
- Ständerat
Verlauf(4)
- Erledigt
- Keine Folge gegebenNationalrat
- Behandelt vom Ständerat
- Im Rat noch nicht behandelt
Texte(2)
- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:
1. Artikel 5 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) ist mit der nachstehenden Änderung verbindlicher und objektiver zu gestalten:
Art. 5 Abs. 2 LwG
Sinken die Einkommen um mehr als einen Viertel unter das vergleichbare Niveau, so ergreift der Bundesrat befristete Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation.
2. Der Rahmenkredit für die Jahre 2004-2007 (gemäss Art. 6 LwG) ist so festzulegen, dass die Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 LwG auch wirklich ergriffen werden können.
- Titel des GeschäftesVerbesserung des bäuerlichen Einkommens
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0