Zum Hauptinhalt springen

Verbesserung des bäuerlichen Einkommens

(02.317)StandesinitiativeErledigt
Schweiz06.12.2002
Profil
Typ
Standesinitiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
02.317
Beginn
06.12.2002
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20020317
Beiträge(3)
  • Kommission für Wirtschaft und Abgaben NRZuständige Kommission
  • Kommission für Wirtschaft und Abgaben SRZuständige Kommission
  • StänderatInitialer Rat
Verlauf(4)
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Behandelt vom Ständerat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texte(2)
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:

    1. Artikel 5 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) ist mit der nachstehenden Änderung verbindlicher und objektiver zu gestalten:

    Art. 5 Abs. 2 LwG

    Sinken die Einkommen um mehr als einen Viertel unter das vergleichbare Niveau, so ergreift der Bundesrat befristete Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation.

    2. Der Rahmenkredit für die Jahre 2004-2007 (gemäss Art. 6 LwG) ist so festzulegen, dass die Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 LwG auch wirklich ergriffen werden können.

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Verbesserung des bäuerlichen Einkommens

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0