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Verteilung der Goldreserven

(02.316)StandesinitiativeErledigt
Schweiz29.11.2002
Profil
Typ
Standesinitiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Nummer
02.316
Beginn
29.11.2002
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20020316
Traktanden
Beiträge(4)
  • Fritz SchiesserUrheber/inFDP.Die Liberalen
  • Kommission für Wirtschaft und Abgaben NRZuständige Kommission
  • Kommission für Wirtschaft und Abgaben SRZuständige Kommission
  • StänderatInitialer Rat
Verlauf(6)
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Ständerat
  • Von beiden Räten behandelt
  • Folge gegeben
    Ständerat
  • Folge gegeben
Texte(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Verteilung der Goldreserven
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Obwalden folgende Standesinitiative ein:

    - Die Verteilung der von der Nationalbank für geld- und währungspolitische Zwecke nicht mehr benötigten Goldreserven hat nach dem Entscheid des Souveräns vom 22. September 2002 nach dem in der Bundesverfassung (Art. 99 Abs. 4 BV) verankerten Verteilschlüssel, wonach der Reingewinn der Nationalbank zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone geht, zu erfolgen.

    - Den Kantonen ist die Substanz der überschüssigen Goldreserven zu zwei Dritteln zu überweisen.

    - Bei der Entscheidung über die Verwendung der ihnen zustehenden Golderträge sind die Kantone frei. Sie sind politisch autonom und verfügen über die politischen Instrumente und Gremien (Volksrechte, Kantonsparlament und Regierung), um über die Verwendung der ihnen zustehenden Golderträge einen demokratischen, bürgernahen Entscheid zu fällen.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0