Bankgeheimnis
(02.311)Schweiz24.09.2002
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- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:
Art. 13 Abs. 3 BV
Das Bankgeheimnis ist gewährleistet.
- Titel des GeschäftesBankgeheimnis
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