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Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition

(00.307)StandesinitiativeErledigt
Schweiz25.04.2000
Texte(2)
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2 Ergebnisse
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht die Republik und Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:

    Die Bundesversammlung wird ersucht, das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition zu ändern, indem:

    - die Bestimmungen über den Waffenhandel unter Privaten verschärft werden oder den Kantonen die Kompetenz erteilt wird, über den Waffenhandel unter Privaten strengere Vorschriften zu erlassen;

    - eine zuverlässige und systematische Kennzeichnung der auf schweizerischem Gebiet gehandelten Feuerwaffen eingeführt wird.

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0