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Beschilderung der Unterführungen

(360781)Motion
Gemeindeparlament Olten (SO)23.03.2017
Profil
Vollständiger Titel
Motion Gökhan Karabas (SP/Junge SP-Fraktion) betr. Beschilderung der Unterführungen/Beantwortung
Status
Motion
Nummer
360781
Beginn
23.03.2017
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
360781
Beiträge(1)
Verlauf(3)
Texte(4)
  • BeschreibungHTML
    18. Mai 2017
    Mit Mail vom 24. Januar 2017 hat Gökhan Karabas (Fraktion Olten/Junge SP Region Olten) folgenden zuhanden des Stadtrats folgende Motion eingereicht:

    „Zur Attraktivierung der Unterführungen wird der Stadtrat wie folgt beauftragt:

    1. Die Wegweiser und Beschilderungen der Unterführungen sind aus Sicht einer Person ohne Ortskenntnisse zu prüfen und wo nötig zu verbessern.
    2. Am Trottoir-Ende beim „Winkel“ an der Unterführungsstrasse soll ein Fussgängerverbotsschild aufgestellt werden.

    Begründung
    Die Eingänge zu den Unterführungen und die Abzweigungen in den Unterführungen sind teilweise nicht oder unzureichend beschildert. Immer wieder kommt es vor, dass Ortsunkundige sich verirren, oder die Kantonsstrasse verbotenerweise zu Fuss überqueren. Für noch gefährlichere Abenteuer sorgt der plötzlich endende Fussgängerbereich auf der Südseite der Unterführung, wo immer wieder Ortsunkundige zu beobachten sind, die sich auf dem Radstreifen durch die Unterführung bewegen.“

    * * * * * * * * *

    Stadträtin Iris Schelbert beantwortet die Motion im Namen des Stadtrats wie folgt:

    Zur Form des Vorstosses:

    Gemäss § 12 des Strassengesetzes des Kantons Solothurn (BGS 725.11) sind die Signalisierung und Markierung von Strassen sowie das Einrichten von Anlagen zur Verkehrsregelung Sache des jeweiligen Gemeinwesens, im konkreten Fall der Einwohnergemeinde Olten. Diese wird gemäss Art. 40 der Geschäftsordnung des Stadtrats von Olten (SRO 122) in allen städtischen Aufgaben, die nicht einem andern Organ übertragen sind, durch den Stadtrat vertreten. Somit kann der vorliegende Vorstoss vom Gemeindeparlament nicht als Motion, sondern lediglich in der Form eines Postulats behandelt werden.


    Zum Inhalt des Vorstosses:

    Trotz fehlender Fussgängerampel und fehlendem Fussgängerstreifen überqueren immer wieder einzelne zu Fuss Gehende die Postkreuzung. Der Stadtrat ist daher bereit, Massnahmen zu prüfen, insbesondere die Situation bei der Winkelunterführung zu überprüfen und den Eingang zur Unterführung zu verbessern. Deshalb empfiehlt er dem Gemeindeparlament, das Postulat zu überweisen.
  • BeschreibungHTML
    18. Mai 2017
    Die Motion Gökhan Karabas (SP/Junge SP-Fraktion) betr. Beschilderung der Unterführungen wurde mit 40:6 Stimmen als Postulat überwiesen.
  • BeschreibungHTML
    23. März 2017
    Mit Mail vom 24. Januar 2017 hat Gökhan Karabas (Fraktion Olten/Junge SP Region Olten) folgenden zuhanden des Stadtrats folgende Motion eingereicht:

    „Zur Attraktivierung der Unterführungen wird der Stadtrat wie folgt beauftragt:

    1. Die Wegweiser und Beschilderungen der Unterführungen sind aus Sicht einer Person ohne Ortskenntnisse zu prüfen und wo nötig zu verbessern.
    2. Am Trottoir-Ende beim „Winkel“ an der Unterführungsstrasse soll ein Fussgängerverbotsschild aufgestellt werden.


    Begründung
    Die Eingänge zu den Unterführungen und die Abzweigungen in den Unterführungen sind teilweise nicht oder unzureichend beschildert. Immer wieder kommt es vor, dass Ortsunkundige sich verirren, oder die Kantonsstrasse verbotenerweise zu Fuss überqueren. Für noch gefährlichere Abenteuer sorgt der plötzlich endende Fussgängerbereich auf der Südseite der Unterführung, wo immer wieder Ortsunkundige zu beobachten sind, die sich auf dem Radstreifen durch die Unterführung bewegen.“


    * * * * * * * * *


    Stadträtin Iris Schelbert beantwortet die Motion im Namen des Stadtrats wie folgt:


    Zur Form des Vorstosses:

    Gemäss § 12 des Strassengesetzes des Kantons Solothurn (BGS 725.11) sind die Signalisierung und Markierung von Strassen sowie das Einrichten von Anlagen zur Verkehrsregelung Sache des jeweiligen Gemeinwesens, im konkreten Fall der Einwohnergemeinde Olten. Diese wird gemäss Art. 40 der Geschäftsordnung des Stadtrats von Olten (SRO 122) in allen städtischen Aufgaben, die nicht einem andern Organ übertragen sind, durch den Stadtrat vertreten. Somit kann der vorliegende Vorstoss vom Gemeindeparlament nicht als Motion, sondern lediglich in der Form eines Postulats behandelt werden.


    Zum Inhalt des Vorstosses:

    Trotz fehlender Fussgängerampel und fehlendem Fussgängerstreifen überqueren immer wieder einzelne zu Fuss Gehende die Postkreuzung. Der Stadtrat ist daher bereit, Massnahmen zu prüfen, insbesondere die Situation bei der Winkelunterführung zu überprüfen und den Eingang zur Unterführung zu verbessern. Deshalb empfiehlt er dem Gemeindeparla-ment, das Postulat zu überweisen.
  • BeschreibungHTML
    23. März 2017
    Die Motion Gökhan Karabas (SP/Junge SP-Fraktion) betr. Beschilderung der Unterführungen wurde aus Zeitgründen vertagt.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0