Hans Dörig
- Función
- Bauherr, Vorsteher Bau- und Umweltdepartement
- Parlamento
- Grosser Rat (AI)
- Página del Parlamento
- Perfil oficial
- Sexo
- Masculino
- Idioma
- Alemán
- Teléfono
- +41 71 788 93 41
- Dirección
- Schönenbüel 44
9050 Appenzell Steinegg
- Órgano de origen
- AI
- Registro actualizado
- 27.06.2026
- Primera importación
- 14.08.2025
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- Discurso
- Discurso
- DiscursoDiscursoBAUHERR_MALEGrosser Rat
Bauherr Hans Dörig, Ich danke Grossrat Albert Neff bestens für sein Votum. Selbstverständlich nehme ich die Ausführungen sehr ernst. Grossrat Albert Neff hat in seinem Votum schon erläutert, dass die Änderung des Titels vom Artikel 24c aus dem Raumplanungsgesetz erst seit dem 1. Januar dieses Jahres greift.
Letzten Freitag war ich eine Woche vor an der EPUK-Versammlung in Bern und habe gehört, dass auch andere Kantone sich noch am Finden sind, wie es mit dem Raumplanungsgesetz tatsächlich geht, wie in den allermeisten Kantonen. Da muss man sich auf die neuen Vorgaben noch einschiessen und wie auch bei uns nicht in Bezug auf die Artikel 24c an der kantonalen Baugesetzgebung noch Änderungen vornehmen. Ich hatte Kenntnis in Form von einem kurzen E-Mail, den ich Anfang Woche bekommen habe, nicht von Grossrat Albert Neff, dass es da Äusserungen gegeben hat, wie man an dem Bundesgerichtsentscheid Laupersdorf weiterhin festhalten will.
Aber ich darf versichern, dass man zum einen nichts weiss, wie alle anderen Kantone die Praxis handhaben. Aber auch wir Innerrhoden sind in der Pflicht, Bundesrecht korrekt umzusetzen. Ich nehme die Anfrage von Grossrat Albert Neff, es ist ja nicht ein Auftrag, sondern ein Antrag. Ich beantrage diese Anfrage sehr gerne entgegen und muss selbstverständlich klären, wie man mit dieser Frage inskünftig genau umgehen kann. Es kann nicht sein, dass wir absichtlich Bundesrecht nicht korrekt umsetzen.
- DiscursoDiscursoBAUHERR_MALEGrosser Rat
Bauherr Hans Dörig, Besten Dank an das Votum von Grossrat Patrick Koster. Ich möchte schon noch unterstreichen, dass wir das gleich anschauen bei dem Artikel 71 Absatz 2 ist der letzte Satz von dieser Fassung, wie wir es jetzt verabschiedet haben, entgegenstehende überwiegende öffentliche Interessen bleiben vorbehalten. Das heisst also, die Baulinie bleibt so bestehen, auch mit der Fassung, wie wir sie vorhin verabschiedet haben. Man kann durchaus anschauen, da will ich anpassen, aber auch da gibt es umfangreichen Klärungsbedarf und das würden wir machen im Rahmen der nächsten grossen Revision.
- DiscursoDiscursoBAUHERR_MALEGrosser Rat
Bauherr Hans Dörig, Vielen Dank für die spannenden Voten. Wenn ich jetzt schaue, wie viele Ausführungen Grossrat Urs Dörig gemacht hat, kann niemand in Abrede stellen, dass es nicht um eine einigermassen komplexe Materie geht. Und genau darum bin ich der Meinung, das habe ich vorhin schon gesagt, möchte ich heute ohne die Veränderung von Artikel 72, die Bauverordnung verabschieden, so dass auch das Baugesetz in Kraft treten kann.
Das ist ja möglich gemäss Vorschlag auf den 1. April. Ohne Mehrheitsentscheid nehme ich den Auftrag nicht an. Ich habe aber vorher schon gesagt, ich biete an und die Diskussionen zeigen, wie kontrovers man da diskutieren kann, ich biete an, dass man dies im Rahmen der nächsten Revision aufnehmen muss, genau beraten und die Vernehmlassung geben muss und dann können sich alle äussern und wir machen nicht innerhalb der Verwaltung eine Ergänzungsbotschaft und ich hoffe, es geht dann in der dritten Lesung durch, sondern ich möchte den Fächern auftun, insbesondere auch alle Planungsbehörden in dieser Frage zu Wort kommen lassen.
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- Regierung (Exekutivrat)
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- Versión 101.01.2025 – 31.12.2199
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